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News aus dem DDV

Hallo NWDV'ler

Es ist etwas Zeit vergangen seit der Info-Mail zu den Vorgängen im DDV. Und wie befürchtet, war das nur die Spitze des oft zitierten Eisberges.

Der NWDV steht in engem Austausch mit dem neuen DDV-Präsidium und mehreren Landesverbänden, deren vorrangiges Ziel es ist, das Schiff DDV wieder auf einen geregelten, gradlinigen Kurs zu bekommen.

Die Landesverbände Hessen, Bayern und Saarland haben einen vom NWDV unterstützen Antrag auf eine außerordentliche Sitzung des HAS gestellt, welche nun am 25.04.21 stattfinden wird.

Ziel dieser Sitzung ist, es alle Landesverbände auf einen einheitlichen Informationsstand zu bringen und die Landesverbände an der Problemaufarbeitung zu beteiligen.

Der NWDV möchte auch weiterhin nur Dinge weitergeben, die auch belegbar sind. Daher findet ihr hier im Anschluss die ungekürzte Einladungsmail zum HAS vom Präsidenten Axel Krauss.

Wir begrüßen und unterstützen das DDV-Präsidium in seiner Absicht, festgestelltes Fehlverhalten seiner Vorgänger aufzudecken, anzusprechen und die Folgen daraus möglichst abzustellen, sowie den Landesverbänden gegenüber in totaler Offenheit damit umzugehen.

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Sehr geehrte Funktionäre und Vorstände der Landesverbände!

Zur Hauptausschusssitzung am 25.10.2020 wurde ein Antrag des HDV bearbeitet, der die Einsicht in alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträge, insbesondere der Verträge des beschäftigten Personals, zum Thema hatte.

Hier noch einmal der damalige Antrag im Wortlaut:

 

Antrag 1:

Das Präsidium möge bis spätestens 18.10.2020 allen Mitgliedern des HAS alle bisher geschlossenen Arbeitsverträge/Honorarverträge (also aktuell gültige, wie abgelaufene) übersenden und zur Verfügung stellen.

Begründung:

Gemäß § 9 I 5. Buchst. a, b, c und e der Satzung des DDV ist der HAS hier zuständig. Es obliegt ihm (neben dem Verbandstag, künftig: VT) die Rechenschaftsberichte des Präsidiums entgegenzunehmen und das Präsidium in wichtigen Angelegenheiten zu beraten. Ebenso ist der HAS zuständig, neue Ordnungen zu erlassen und/oder zu ändern sowie Empfehlungen für den VT auszuarbeiten.

Es ist aus unserer Sicht nach Vorlage der o.g. Verträge zu prüfen, ob

  1. a) die Rechenschaftsberichte verlässlich sind
  2. b) ggf. nach Einsichtnahme eine Beratung des Präsidiums aus Sicht des HAS notwendig erscheint
  3. c) die FO aus gegebenem Anlass einer Änderung / Ergänzung bedarf sowie
  4. d) eine Empfehlung an den nächsten außerordentlichen oder ordentlichen VT erfolgen müsste.

 

Mit dem HAS-Vorsitzenden Baumgartner (BDV) und Kassenprüfer Johann Peltzer (SADV) fanden sich zwei Vertrauenspersonen. Ihnen wurde durch den Vorstand Sandner und Matheis Einblick in sämtliche bestehenden Arbeits- und Honorarverträge gewährt.

Auf Nachfrage des HAS, wurde am 25.10.2020 von den genannten Vorstandsmitgliedern bestätigt, dass es keine weiteren Arbeits- und Honorarverträge gibt.

Protokolliert wurde die Sitzung durch den Sportdirektor, der im Nachgang das Protokoll auch inhaltlich mit dem HAS-Vorsitzenden abstimmte.

Mit der nunmehr erfolgten Übergabe wichtiger DDV-Unterlagen durch Sandner und Matheis, tauchte jetzt ein Nachtrag zu dem am 23.10.2020 vorgelegten Arbeitsvertrag mit dem Sportdirektor auf.

Dieser "Nachtrag zum DDV-Arbeitsvertrag vom 20.09.2018" ist datiert mit Datum vom 28.09.2020, also beinahe einen Monat vor der Hauptausschusssitzung. Durch diesen Umstand befragten wir Baumgartner und Peltzer erneut zur damaligen Einsichtnahme. Beide bestätigten keinen Nachtrag zum Arbeitsvertrag des Sportdirektors zur Einsicht erhalten zu haben.

Ähnlich verhält es sich mit der Vertragslage zum Honorarvertrag des Bundestrainers. Am 23.10.2020 erhielten die Vertrauenspersonen Einblick in einen sog. "Angebot über eine freiberufliche Honorartätigkeit -Trainerhonorarvertrag". Dieser war befristet und endete am 30.04.2020. Zum Zeitpunkt der Einsichtnahme mussten die Vertrauenspersonen somit davon ausgehen, dass dieser Vertrag beendet ist. Nunmehr tauchte auch hier ein weiterer "Trainerhonorarvertrag" auf, der die Fortführung des Ursprungsvertrags ab den 01.09.2020 bis zum 31.05.2021 vorsieht. Auch dieser Vertrag wurde in seiner Neufassung deutlich zum Nachteil des DDV geschlossen. Der neue Trainerhonorarvertrag lag den Vertrauenspersonen Baumgartner und Peltzer am 23.10.2020 ebenfalls nicht zur Einsicht vor.

Auf Grundlage dieses Sachverhalts beschloss der HAS damals wie folgt:

 

Top 07 → Beratung des Präsidiums zum Abschluss von Arbeitsverträgen / Honorarverträgen etc. (Antrag H6 und H7 des HDV)

Nach längerer Diskussion und der Feststellung, dass HAS-Vorsitzender Christian Baumgartner und Kassenprüfer Johann Peltzer am Freitag (vertrauliche) Einsicht in den Arbeitsvertrag von Jürgen Rollmann und den Honorarvertrag von Roland Scholten erhalten haben und der Feststellung, dass keine weiteren Arbeits- oder Honorarverträge existieren, beschließt der HAS zum Antrag H6 mit 29 Ja/7 E/3N, dass diese Vertrags-Kenntnisnahme durch den HAS-Vorsitzenden und den Kassenprüfer ausreichend ist.

Jürgen Rollmann hat einen schriftlichen Vertrag. Roland Scholten einen mündlichen Vertrag, der auf den am 30.04.20 ausgelaufenen aufsetzt.

Antrag H7 wird daraufhin vom HDV zurückgezogen.

 

Die Bestandteile der am 23.10.2020 nicht vorgelegten Nachträge zum Arbeitsvertrag Rollmann und Trainerhonorarvertrag Scholten sind für den DDV enorm nachteilig und hätten bei Kenntnis zur HAS-Sitzung am 25.10.2020 mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem anderen Abstimmungsergebnis geführt.

Ein durch unseren Vorstand beauftragter Anwalt für Arbeitsrecht empfahl sowohl den Honorarvertrag Scholten, insbesondere aber den Arbeitsvertrag mit dem Sportdirektor schnellstmöglich zu kündigen. Dies ist in Arbeit, bzw. bereits erfolgt.

Weitere Infos:

  • Die Eintragung der neuen Vorstandsmitglieder ist erfolgt.
  • Der neue Vorstand besitzt Kontovollmacht.
  • Nach endgültiger Sichtung aller Kassenunterlagen, loser Belege und weiteren Unterlagen wird eine von uns beauftragte Steuerkanzlei die Daten überprüfen, aufbereiten und den Jahresabschluss erstellen, Termin spätestens 20.04., damit wir zur HAS-Sitzung Fakten zum Haushalt vorlegen können.
  • Kontakte mit NADA, DOSB, BVA, BMI sind neu geknüpft und werden künftig und ausschließlich auf Grundlage des § 8 Satz 9 der DDV-Satzung gepflegt werden.
  • Alle Zahlungen und wesentlichen Vorgänge werden künftig nur noch nach VAP (Vier-Augen-Prinzip) ablaufen. Das ist eine wesentliche Vorgabe aus dem Prüfbericht des BVA, den ihr in der Anlage findet.
  • Johann Peltzer wurde zum neuen Anti-Doping-Beauftragten des DDV ernannt. Johann hat umgehend seine Arbeit aufgenommen und steht mittlerweile im engen Kontakt mit dem BVA und der NADA, um unsere Unterlagen auf den neuesten Stand zu bringen. Frau Dr. Romea Mergner steht dem DDV für medizinische Angelegenheiten im Bereich Anti-Doping zur Verfügung.
  • Am Thema Datenschutz sind wir ebenfalls dran, allerdings gestaltet sich die Umsetzung schwieriger als gedacht. Ein professioneller externer Datenschutzbeauftragter wäre wünschenswert, jedoch ist so eine Lösung nicht ganz günstig. Die digitalen Anforderungen werden auch für den DDV immer größer und die Haftungssummen im Schadensfall immer höher, daher werden wir um eine professionelle Datenschutzlösung nicht umhin kommen.
  • Eine neue Ausbildungskonzeption wurde mit dem DOSB besprochen und ein entsprechender Rohentwurf zur Vorprüfung vorgelegt. Wenn wir das OK bekommen (ca. 3-4 Wochen), kann z.B. eine AG-Bildung die Ausbildungskonzeption fertig ausarbeiten. Die finale Ausbildungskonzeption muss vom DOSB geprüft und genehmigt werden.

Bitte habt Verständnis, dass wir unter den geschilderten Umständen noch nicht weiter sind als selber geplant und erhofft. Ergänzende und neue Informationen erhaltet Ihr in den Berichten zum Hauptausschuss.

Wir wünschen Euch gesunde und ruhige Osterfeiertage!

Für das Präsidium

Axel Krauss

Präsident

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